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   VG Potsdam, 03.09.2008 - 12 L 370/08   

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https://dejure.org/2008,36105
VG Potsdam, 03.09.2008 - 12 L 370/08 (https://dejure.org/2008,36105)
VG Potsdam, Entscheidung vom 03.09.2008 - 12 L 370/08 (https://dejure.org/2008,36105)
VG Potsdam, Entscheidung vom 03. September 2008 - 12 L 370/08 (https://dejure.org/2008,36105)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2008 - 12 L 370/08
    Prüfungsspezifische Wertungen - vielfach mit fachlichen Urteilen untrennbar verknüpft - bleiben jedoch der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden überlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 - NJW 1991, S. 2005, 2007).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2008 - 12 L 370/08
    Sowohl das Elternrecht aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetztes (GG) und Artikel 27 Abs. 2 und 30 Abs. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg (LV) als auch das durch Artikel 12 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte gewähren die freie Wahl zwischen unterschiedlichen Bildungswegen, die der Staat in der Schule zur Verfügung stellt, und damit auch ein Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schul form (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165, 184).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2008 - 12 L 370/08
    Dieser zum Hochschulzulassungsrecht entwickelte Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 - BVerfGE 39, 258) ist auch bei der Entscheidung über die Vergabe von Plätzen an Schulen anzuwenden (so ständige Rechtsprechung des VG Potsdam, vgl. u. a. Beschluss vom 19. August 1997 - 2 L 909/97 -, Beschluss vom 4. September 2002 - 12 L 774/02 -).
  • OVG Bremen, 04.10.2001 - 1 B 363/01

    Wahlrecht der Eltern über unterschiedlicher Organisationsformen eines

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2008 - 12 L 370/08
    Schulerziehung muss altersgemäß gewährt werden und kann nicht nachgeholt werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 1 B 363/01 - zit. nach juris).
  • OVG Brandenburg, 09.02.2002 - 1 B 328/01

    Vorläufige Aufnahme eines Schülers in eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 des

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2008 - 12 L 370/08
    28 Die Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung entfällt auch nicht etwa deshalb, wie der Vertreter des Antragsgegners zu 2. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG Bbg, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 1 B 328/01 - meint, weil er für den Antragsteller im laufenden Gerichtsverfahren noch einen "freien" Schulplatz an der Torhost-Gesamtschule in O. gefunden hat.
  • VG Potsdam, 02.08.2012 - 12 L 307/12
    Eine Vergabe der begrenzten Anzahl der Plätze nach der Empfehlung des Grundschulgutachtens, wenn diese vom Elternwunsch abweicht, wäre deshalb fehlerhaft (Beschluss der Kammer vom 3. September 2008 - 12 L 370/08).

    Der Antragsteller braucht sich im gerichtlichen Verfahren, dass auf die vorläufige Aufnahme an eine ganz bestimmte Schule einer bestimmten Schulform gerichtet ist, nicht darauf verweisen lassen, dass er den gewünschten Bildungsgang auch an einer anderen von ihm nicht beantragten Schule einer anderen Schulform aufnehmen könnte, nur weil die dortige Kapazität noch weniger erschöpft ist, als an der von ihm beantragten Schule (Beschluss der Kammer vom 3. September 2003 - 12 L 370/08 -).

  • VG Potsdam, 03.08.2012 - 12 L 407/12
    Eine Vergabe der begrenzten Anzahl der Plätze nach der Empfehlung des Grundschulgutachtens, wenn diese vom Elternwunsch abweicht, wäre deshalb fehlerhaft (Beschluss der Kammer vom 3. September 2008 - 12 L 370/08).

    Der Antragsteller braucht sich im gerichtlichen Verfahren, das auf die vorläufige Aufnahme an eine ganz bestimmte Schule einer bestimmten Schulform gerichtet ist, aber nicht darauf verweisen lassen, dass sein Sohn den gewünschten Bildungsgang auch an einer anderen von ihm nicht gewünschten Schule einer anderen Schulform besuchen könnte, nur weil die dortige Kapazität weniger erschöpft ist, als an der von ihm beantragten Schule (Beschluss der Kammer vom 3. September 2003 - 12 L 370/08 -).

  • VG Potsdam, 02.08.2012 - 12 L 347/12
    Eine Vergabe der begrenzten Anzahl der Plätze nach der Empfehlung des Grundschulgutachtens, wenn diese vom Elternwunsch abweicht, wäre deshalb fehlerhaft (Beschluss der Kammer vom 3. September 2008 - 12 L 370/08).

    Zur Klarstellung weist die Kammer darauf hin, dass die Beschlüsse vom 2. September 2002 - 12 L 775/02 - und vom 3. September 2008 - 12 L 370/08 - davon nicht abweichen.

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